Kontakt
Fliesen Duis
Karlstraße 16
45739 Oer-Erkenschwick
Homepage:www.studio-duis.de
Telefon:02368 98760
Fax:02368 987629

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden auch im voraus für alle künftigen Geschäfte hiermit ausdrücklich widersprechen.

1. Lieferung frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

2. Paletten sind Transporthilfsmittel und werden berechnet. Bei frachtfreier Rücklieferung der von uns gelieferten und berechneten Paletten an unser Lager erfolgt Gutschrift unter Abzug der entstehenden Bearbeitungskosten. Für Palettenrückholungen berechnen wir zusätzlich die anteiligen Frachtkosten.

3. Die Rücknahme von uns gelieferten Materialien ist ausgeschlossen oder siehe vorne.

4. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGB.

5. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreisesoder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

6. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig, die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung.

7. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß § 6 der unverbindlichen Konditionsempfehlung des Bundesverbandes des Deutschen Baustoffhandels e.V. vom 1.4.1977.

8. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an.

9. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.

10. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist das für den Ort unseres Unternehmens zuständige Amtsgericht.